Als Medienkonzern zählt ProSiebenSat.1 nicht zu den produzierenden Branchen mit hohem Energie- und Ressourceneinsatz sowie komplexen, globalen Lieferketten. Daher schätzen wir insbesondere die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt als sehr begrenzt ein und haben daher gegenwärtig Umweltbelange nicht als wesentlichen nichtfinanziellen Aspekt gemäß § 289c Abs. 3 HGB identifiziert. Dennoch können wir einen Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels und zur Bewahrung unserer Umwelt leisten, indem wir ressourcenschonend handeln und zum Beispiel die Energieeffizienz erhöhen sowie den CO2-Ausstoß unserer Aktivitäten durch gezielte Maßnahmen verringern. Ausführliche Informationen zu unserer ökologischen Verantwortung und den Themen Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Entsorgung sowie Mobilität veröffentlichen wir jährlich im Nachhaltigkeitsbericht der ProSiebenSat.1 Group. www.prosiebensat1.com/nachhaltigkeit/publikationen/berichte
ProSiebenSat.1 toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Ausrichtung sowie Behinderung. Wir verurteilen in unseren Geschäftsbeziehungen insbesondere jegliche Art von sexueller Gewalt oder Machtmissbrauch. Der unternehmensinterne Verhaltenskodex gibt entsprechende Compliance-Richtlinien vor und beschreibt das Meldesystem bei Verstößen. Auf seinen Fernsehsendern wirbt die Gruppe zudem zum Beispiel mit dem TV-Magazin „Challenge“ für Inklusion. Das Projekt der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e. V. gibt Einblicke in das Leben von Menschen mit Behinderungen.
ProSiebenSat.1 ist sich seiner Verantwortung für die verbreiteten Angebote bewusst und berichtet darüber ausführlich unter dem Aspekt Produktverantwortung. In der vorliegenden NFE verzichten wir dennoch auf weiterführende Angaben zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel die Bekämpfung von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie die Bewertung von Lieferanten in der Medienbranche hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten. Auf Basis unserer Wertschöpfungskette und der potenziellen Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten erachten wir die Achtung der Menschenrechte daher nicht als wesentlichen nichtfinanziellen Aspekt.