Neben der Vermeidung von medienrechtlichen Verstößen bildet der Datenschutz aufgrund der steigenden Digitalisierung unserer Geschäftstätigkeit eine weitere Säule des -Management-Systems (CMS); dieses umfasst zusätzlich die Teilbereiche Anti- und Kartellrecht und wird im Abschnitt zum nichtfinanziellen Aspekt Compliance detailliert beschrieben.  (Abb. 058) Außerdem hat der Konzern in seinem Verhaltenskodex („Code of Conduct“) Regeln niedergeschrieben, die sich auch auf Themen der Produktverantwortung beziehen. Risikobericht

Datenschutz

Zu einem wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit der ProSiebenSat.1 Group gehört die Verarbeitung personenbezogener Daten verschiedener Betroffenengruppen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung im Medienumfeld. Dazu zählen insbesondere Kunden, Online-Nutzer, Zuschauer, Bewerber, Beschäftigte und Geschäftspartner. Wir verstehen deshalb Datenschutz als wichtigen Wettbewerbsfaktor, der insbesondere das Vertrauen in die Produkte und Marken der ProSiebenSat.1 Group und somit auch den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns nachhaltig beeinflussen. Im Jahr 2017 haben wir zwei Fälle von Datenlecks sowie Datenklau oder -verlust ermittelt.

Das übergeordnete Ziel des Konzerndatenschutzes ist ein einheitliches und angemessenes Datenschutzniveau innerhalb der ProSiebenSat.1 Group, das in Einklang mit den nationalen und internationalen Vorschriften steht. Dies soll auf Basis eines risikoorientierten Datenschutzmanagementsystems (DSMS) sowie vereinheitlichter Prozesse, Richtlinien und Vorgaben sichergestellt werden, die teilweise konzernweit gelten. 2017 hat ProSiebenSat.1 mit den ersten Schritten zur Erreichung der Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begonnen. Neben gesetzlichen Bestimmungen sind die unternehmensinternen Richtlinien zum Umgang mit personenbezogenen Daten und deren automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung maßgeblich. Die Grundsätze zum Datenschutz und die Datenschutzprozesse hat ProSiebenSat.1 im Global Data Protection Standard (GDPS), der Datenschutz-Policy, dem Verhaltenskodex sowie weiteren Datenschutzbestimmungen festgelegt. (Abb. 057)

057 / DATENSCHUTZPROZESSE

Vorabkontrolle

Durchführung einer Risikoanalyse inkl. Compliance-Prüfung im Rahmen der Einführung/Änderung automatisierter Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. § 4f BDSG zur frühzeitigen Adressierung datenschutzrechtlicher Anforderungen

Auftragsdatenverarbeitung

Prozess zur gesetzeskonformen Erstellung von ADV-Vereinbarungen und zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorabprüfung gem. § 11 BDSG

Auskünfte an Behörden

Prozess zur gesetzeskonformen Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden

Betroffenenrechte

Gesetzeskonforme Bearbeitung von Betroffenenanfragen:

  • Beschwerdemanagement
  • Auskunftsrechte (§ 34 BDSG)
  • Recht auf Berichtigung (§ 35 BDSG)
  • Recht auf Löschung (§ 35 BDSG)
  • Widerspruchsrechte (§ 35 BDSG)

Data Breach Notification

Prozess zur gesetzeskonformen Meldung von Datenschutzvorfällen (= unrechtmäßige Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte) gem. § 42a BDSG und § 15a TMG

Die ProSiebenSat.1 Group hat Prozesse und Maßnahmen implementiert, um personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen. Es findet grundsätzlich keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt, außer die Einhaltung geltenden Rechts wurde sichergestellt. Wir gewähren jedem Einzelnen das Recht, der Nutzung personenbezogener Daten zu widersprechen bzw. die Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten zu verlangen. Zudem gibt ProSiebenSat.1 im Rahmen der Datenschutzprozesse personenbezogene Daten an Dritte auch innerhalb des Konzerns nur im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen weiter. Überdies treffen wir angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Zerstörung, unautorisiertem Zugriff oder unautorisierter Verwendung, Bearbeitung oder Offenlegung zu schützen.

Medienrecht

Die medienrechtlichen Bestimmungen des CMS befassen sich insbesondere mit journalistischer Unabhängigkeit, den Grundsätzen zur Trennung von Werbung und Programm, den Anforderungen an Produktplatzierungen und Jugendschutz sowie der Verhinderung von Schleichwerbung bzw. Ausstrahlung gesetzlich verbotener Werbung. Wir haben für 2017 insgesamt elf Verstöße gegen Programmgrundsätze und journalistische Sorgfaltspflichten sowie jugendschutzrechtliche Bestimmungen identifiziert.

  • Die ProSiebenSat.1 Group verpflichtet sich insbesondere in ihren Fernsehprogrammen zur Abgrenzung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Die zuständigen TV-Redakteure und die jeweilige Redaktionsleitung sind dafür verantwortlich, dass Werbung und Programm klar voneinander getrennt werden. In entsprechenden Compliance-Veranstaltungen werden sie zu den Verbotstatbeständen und Rechtsfolgen bei Verstößen geschult. Die Geschäftsführung der Fernsehsender muss außerdem sicherstellen, dass bei jeder Sendung angemessene Budgetansätze gewählt werden und eine ausreichende Finanzierung zur Verfügung steht, damit keine Erfordernisse für die Entgegennahme von finanziellen Beiträgen Dritter entstehen, soweit diese das Vorliegen unzulässiger Schleichwerbung begründen würden. In begründeten Einzelfällen, die den Verdacht des Einsatzes von Schleichwerbung nahelegen, wird ein Ad-hoc-Kontrollgremium tätig. Dieses wird vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE eingesetzt und besteht aus je einem Mitarbeiter der Abteilungen Internal Audit und Legal Affairs sowie einem externen Anwalt.

    Der Konzern verpflichtet sich, den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sowie den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen zu folgen. Insbesondere hat jeder Mitarbeiter darauf zu achten, dass das Verbot der Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung vom Sponsor in der Weise beeinflusst werden, dass die Verantwortung und die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden. Unterstützung von Produktionen durch Dritte, sog. Ausstattungshilfe, ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kenntlich zu machen; dieser Ausstattungshinweis soll im Regelfall am Ende des jeweiligen Programms erfolgen.

    Die Einzelheiten regeln in erster Linie die ProSiebenSat.1-Werberichtlinien zur Trennung von Werbung und Programm, die auch konkrete Erläuterungen zu Platzierungsverboten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen enthalten. Sie bieten den Mitarbeitern verbindliche Vorgaben im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Für die deutschen Sender dienen die Richtlinien dem Erhalt der journalistischen Glaubwürdigkeit und sichern inhaltlich die Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter als oberste programmliche Leitlinie ab. Für die TV-Sender in Österreich und der Schweiz gelten zudem nationale gesetzliche Bestimmungen.
  • Zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit sowie grundlegender publizistischer Bestimmungen hat der Konzern im Jahr 2005 Leitlinien formuliert, denen alle Programmschaffenden des Unternehmens in Deutschland verpflichtet sind. Die „Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit“ konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserates. Die ProSiebenSat.1 Group ist der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Für ProSiebenSat.1 arbeitende Journalisten und Redakteure haben gemäß den internen Leitlinien die Verhaltensgrundsätze für Journalisten der Internationalen Journalistenvereinigung („Principles on the Conduct of Journalists“) zu befolgen. Sie sind demnach in der Gestaltung ihrer Beiträge grundsätzlich frei und berichten unabhängig von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Interessensgruppen. www.prosiebensat1.com/nachhaltigkeit/handlungsfelder/governance-und-compliance

    Als Medienunternehmen ist politische Unabhängigkeit für ProSiebenSat.1 von größter Bedeutung. Geld- und Sachspenden an politische Parteien sind daher verboten, sofern die Spende nicht zuvor vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE genehmigt wurde. Generell dürfen redaktionelle Beiträge nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche bzw. wirtschaftliche Interessen der Mitarbeiter beeinflusst werden. Gleichzeitig sind sich die Journalisten und Redakteure der Verantwortung bewusst, die ihnen in Bezug auf die Verbreitung von Informationen sowie ihrem Beitrag zur Meinungsbildung zukommt. Die redaktionell Verantwortlichen, insbesondere die Chefredakteure, sind für die Einhaltung dieser Leitlinien und Verhaltensgrundsätze sowie für ihre Umsetzung im Tagesgeschäft verantwortlich.
  • Die Jugendschutzbeauftragten der ProSiebenSat.1 Group sorgen dafür, dass alle vom Konzern verantworteten Inhalte im TV und Internet altersgerecht angeboten werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, die für ihre Altersgruppe ungeeignet sind. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setzt dafür klare Vorgaben. Die Jugendschutzbeauftragten des Konzerns sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei und dafür verantwortlich, dass für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte im Rundfunk ausschließlich zu den gesetzlich vorgegebenen Sendezeiten ausgestrahlt werden. Zugleich gewährleisten sie bei Internet-Angeboten von ProSiebenSat.1 technische Schutzmöglichkeiten für die Verbreitung potenziell entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Die Jugendschutzbeauftragten werden dazu frühzeitig in die Produktion und den Einkauf von Programmen eingebunden. Sie beurteilen bereits im Vorfeld Drehbücher, begleiten Produktionen und erstellen Gutachten. Im Unternehmen nehmen sie eine beratende Funktion wahr; im Außenverhältnis stehen sie Zuschauern und Nutzern als Ansprechpartner zum Beispiel bei Beschwerden zur Verfügung.

    Unabhängig von der Arbeit der Jugendschutzbeauftragten erhalten TV- und Online-Redakteure regelmäßig Schulungen zu den Jugendschutzbestimmungen. Neben Mitarbeiterschulungen und der Bereitstellung von internen Richtlinien engagieren wir uns über verschiedene Organisationen für Jugendschutz: ProSiebenSat.1 ist im Vorstand der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e. V.) sowie im Vorstand der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.) vertreten. Die beiden Vereine sind Selbstkontrolleinrichtungen der privaten Fernsehsender bzw. der Anbieter von Telemedien und werden von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als eigenständige Aufsichtsorgane für Fernsehen bzw. Internet anerkannt. Außerdem ist ProSiebenSat.1 auch im Vorstand des JusProg e. V., einem Verein privater Medienanbieter, der technische Jugendschutzlösungen entwickelt und allen Internetnutzern ein kostenfrei nutzbares Jugendschutzprogramm bietet.
Compliance
Compliance ist Bestandteil der Corporate Governance. Darunter versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes im Unternehmen.
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Korruption
Korruption ist der „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“ durch Einzelpersonen oder Organisationen. In den Leitlinien umfasst Korruption Praktiken wie Bestechung, Beschleunigungszahlungen, Betrug, Erpressung, Absprachen und Geldwäsche. Dazu gehört auch das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Honoraren, Belohnungen oder vergleichbaren Vorteilen.
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